Bezahlen
Am schnellsten und einfachsten zahlen Sie in unseren Mensen und Cafeterien mit der Servicekarte. Es ist aber natürlich auch möglich, mit Bargeld zu bezahlen.
Mit der Kinderteller-Karte und der Mensa-Freitischkarte werden finanziell besonders stark belastete Studierende unterstützt.
Die Servicekarte – das bargeldlose Zahlungsmittel in den Mensen und Cafeterien
Sei schnell - zahl mit der Servicekarte
Die Servicekarte ist das bargeldlose Zahlungsmittel in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerkes Greifswald. Wer die Angebote in den Mensen oder Cafeterien nutzen möchte, sollte vorher eine Servicekarte erwerben. An der Hochschule Stralsund, der Hochschule Neubrandenburg und der Universität Greifswald ist die Mensabörse im Chip des Studierendenausweises sowie teilweise in Mitarbeiter-/Gästeausweisen implementiert, wodurch keine zusätzliche Servicekarte erforderlich ist.
In allen Mensen und Cafeterien können Sie bargeldlos mit der Servicekarte bezahlen. In jeder Mensa gibt es zudem Kassen, an denen Sie nur mit der Servicekarte oder einem Ausweis mit integrierter Mensabörse bezahlen können. Auf der Servicekarte ist Ihr Nutzerstatus festgeschrieben. Der Studierenden- bzw. Mitarbeiterausweis ist aber dennoch immer in Verbindung mit der Servicekarte vorzuzeigen, da die Servicekarte aus Datenschutzgründen nicht persönlich auf den Besitzer ausgestellt ist.
Fragen & Antworten zur Servicekarte
- Kontaktlose, aufladbare Chipkarte
- Ermöglicht bargeldlose, schnelle Bezahlung
- Keine Speicherung von personenbezogenen Daten
- Alle Servicekarten sind zuerst mit dem Nutzerstatus „Gast“ voreingestellt.
- Gegen Vorlage des gültigen Studierenden-/Mitarbeiterausweises kann die Servicekarte an allen Kassen in den Mensen und Cafeterien auf den Nutzerstatus „Studierende(r)“ bzw. „Mitarbeitende(r)“ umprogrammiert werden.
- Der Verkauf erfolgt an allen Barkassen in den Mensen / Cafeterien sowie an der Zentralkasse in der Bahnhofstraße 44 b.
- Verkaufswert für Studierende, Mitarbeiter und Gäste beträgt 6 € Pfand
- Bei Rückgabe einer äußerlich intakten Karte werden das Restguthaben und der Pfandbetrag erstattet.
- Hinweis: Bitte keine Beschriftung des Unterschriftenfeldes vornehmen, sondern die Kartennummer für den Fall des Verlustes notieren/abfotografieren.
- Studierende: Vorlage des gültigen Studierendenausweises
- Mitarbeiter der UNI / HS / StW: Beschäftigungsnachweis / Dienstausweis der Universität / Hochschule / Studierendenwerk
- Gäste – keine gesonderten Voraussetzungen
- Ab Kaufdatum und Einrichtung ist die Servicekarte mit dem Nutzerstatus „Studierende(r)“ 6 Monate und mit dem Nutzerstatus „Mitarbeitende(r)“ 12 Monate gültig.
- Servicekarten mit dem Nutzerstatus „Gast“ sind unbegrenzt gültig
- An den Kassen der Mensen und Cafeterien erfolgt eine automatische Überprüfung aller Chipkarten auf die Gültigkeit des Studierenden- bzw. Mitarbeiterstatus.
- Bei einer abgelaufenen Gültigkeit wird von einem Gast-Status der Karte ausgegangen. Es ist dann der Gästepreis zu zahlen.
- Gegen Vorlage des aktuellen Studierenden- / Mitarbeiterausweises an allen Kassen in den Mensen / Cafeterien möglich
- An Aufwerterautomaten in allen Mensen
- Mit Münzen (2 €, 1 €), mit Geldscheinen z.B. 5 €, 10 €, 20 € oder mit der EC-Karte (in allen Mensen möglich)
- Guthabenbegrenzung: 75 €
- An Aufwerterautomaten und Guthabenanzeigern sowie SB-Kaffee-/Snack-Automaten mit Chipkartenmodul
- Für NFC-fähige Smartphones gibt es verschiedene Apps, womit man das Kartenguthaben ermitteln kann. Für Android zum Beispiel die App Mensa Card oder Mensa-Guthaben.
- Karten, die verloren gehen, durch jemanden gefunden und beim Personal des Studierendenwerkes abgegeben werden:
Die Karte kann herausgegeben werden, wenn der Besitzer seine Kartennummer angeben kann. Der Kartenbesitzer erhält frühestens eine Woche nach Verlust seine Karte zurück. - Servicekarten, die verloren gehen, aber nicht durch jemanden gefunden und nicht beim Personal abgegeben wurden, also nicht vorhanden sind:
Da die Servicekarte Bestandteil des Bargeldbestandes ist, wird dieser bei Verlust der Karte nicht ersetzt. Die Auszahlung eines eventuellen Restguthabens ist nicht möglich. Die Servicekarte ist aus Datenschutzgründen nicht persönlich auf den Besitzer ausgestellt. Es handelt sich somit um ein anonymes Guthaben vergleichbar mit Bargeld.
Ausnahme: Kann der Kartenbesitzer seine Kartennummer (z.B. durch Bankauszug bei EC-Aufwertung) eindeutig nachweisen, ist eine Erstattung des vorhandenen Restguthabens eine Woche nach Sperrung der Karte möglich. - Karten der Hochschulen/ Universität (Studierenden-, Mitarbeiter- oder Gästeausweise):
Die Studierenden-, Mitarbeiter- und teilweise Gästeausweise der Hochschuleinrichtungen und der Universität sind in der Regel personalisiert, daher ist es möglich, bei Defekt oder Verlust der Karte, sich ein noch vorhandenes Kartenguthaben auszahlen zu lassen. Hierzu muss uns ein Formular "Chipkarten Defekt-/Verlustmeldung" vorgelegt werden, wodurch erst die Zuordnung der Chipkarte zum Eigentümer ermöglicht wird. Das Formular wird von den Einrichtungen selbst (Studentische Verwaltung, Personalstelle) ausgefüllt. Die betroffene Karte wird gesperrt und das Restguthaben kann frühestens nach einer Woche ausgezahlt werden.
- Sollte die Karte aufgrund technischer Ereignisse gesperrt sein, lässt sich die Karte nur dort entsperren, wo die letzte Transaktion stattgefunden hat (Aufwerter, Kassen).
- Sollte nicht mehr bekannt sein, wo die letzte Transaktion stattgefunden hat, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Die Kinderteller-Karte
Studierende mit Kind sind oft nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell stärker belastet als ihre Kommilitonen ohne Kind. Als weiteren Beitrag zur Entlastung Studierender mit Kindern bietet das Studierendenwerk Greifswald seit Oktober 2009 in allen seinen Mensen den sogenannten Kinderteller an. Dies sind kostenlose Mahlzeiten für Kinder von Studierenden bis 10 Jahre.
Antragstellung
Anträge auf eine Kinderteller-Karte können bei Vorlage des Studierendenausweises, des Personalausweises und der Geburtsurkunde in der Sozialberatung Greifswald, Neubrandenburg oder Stralsund gestellt werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um die eigenen Kinder von Studierenden der Greifswalder Universität, der Hochschule Neubrandenburg oder der Hochschule Stralsund handelt.
Weitere Informationen zur Antragstellung und den genauen Bedingungen sind in den Sozialberatungen Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg zu erfahren.
Die Mensa-Freitischkarte
Trotz BAföG und Wohngeld gibt es Studierende, die am Rande des Existenzminimums leben. In Zusammenarbeit von Allgemeinem Studierendenausschuss (AStA) und Studierendenwerk wurde ein Freitischkartenmodell zur Unterstützung entwickelt. Dieses soll finanziell schlechter gestellten Studierenden ein regelmäßiges warmes Essen in der Mensa ermöglichen. Bedürftige Studierende (in der Regel Studierende, die Wohngeld erhalten) können sich mit einem 50 €-Guthaben auf der Servicekarte unterstützen lassen.
Um die Bedürftigkeit nachzuweisen, sind der Wohngeldbescheid oder in Ausnahmefällen andere aussagekräftige Dokumente dem Antrag beizufügen.
Den Antrag für eine Freitischkarte stellt man bei der Sozialberatung des Studierendenwerkes Greifswald.
Anträge sind bei den jeweiligen Allgemeinen Studierendenausschüssen oder bei der Sozialberatung des Studierendenwerkes Greifswald erhältlich.