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Formalitäten nach der Einreise

Welche Formalitäten muss ich nach der Einreise erledigen?

Visum zur Einreise nach Deutschland

Zur Einreise nach Deutschland zu Studienzwecken benötigen Studierende ein Visum. Das Visum muss im Heimatland bei der zuständigen deutschen Botschaft beantragt werden.

Studierende aus allen EU-Staaten und den folgenden EWR-Ländern benötigen kein Visum:

  • Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Ebenfalls von der Visumspflicht ausgenommen sind:

  • Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, USA

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu den Bestimmungen für die Erteilung eines Visums und über die einzureichenden Unterlagen.

Möchten Sie nur einen Sprachkurs in Deutschland besuchen und sich für ein Studium bewerben, gelten besondere Bestimmungen. Informieren Sie sich hierzu ebenfalls bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland.

Meldepflicht und Aufenthaltsgenehmigung

Nach der Einreise in Deutschland sind alle Studierenden und Studienbewerber verpflichtet, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Städte GreifswaldStralsund oder Neubrandenburg anzumelden, damit man Sie in der Stadt als Einwohner erfasst. Auch wenn Sie später innerhalb der Stadt umziehen, ist eine Ummeldung erforderlich. Es existieren unterschiedliche Regelungen je nach Herkunftsland und Art des Studiums. Eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den International Offices der Hochschulen Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg sowie in den Ausländerbehörden der Städte Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg. Hier erfolgt auch die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung, für die Sie bestimmte Unterlagen vorlegen müssen (Visum / gültiger Reisepass, Zulassungsbescheid der Hochschule / Immatrikulationsbestätigung, Krankenversicherungsschutz, Mietvertrag etc.).

Krankenversicherung

Bevor Sie in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Die Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse ist auch mit dem Antrag auf Immatrikulation an Ihrer Hochschule einzureichen. 

Studierende aus Ländern, die zwischenstaatliche Abkommen mit Deutschland haben, wie z. B. EU-Länder, die Türkei oder Norwegen, können die in Ihrem Heimatland abgeschlossene Krankenversicherung behalten.

Alle anderen Studierenden haben die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat zu versichern.

Gesetzliche Krankenversicherung

Grundsätzlich können sich Studierende in der gesetzlichen Krankenkasse günstig pflichtversichern. Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man die 

  • Studentische Pflichtversicherung
  • Familienversicherung
  • Freiwillige Krankenversicherung

Welche Versicherungsform für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer aktuellen Lebenssituation ab. Lassen Sie sich hierzu und zu der Höhe der Beiträge bei den örtlichen Krankenkassen oder in der Sozialberatung des Studierendenwerks beraten. 

Die Möglichkeit der Pflichtversicherung ist zeitlich begrenzt. Nach vollendetem 14. Fachsemester (ohne Urlaubssemester) sowie nach Ablauf des Semesters, indem Sie das 30. Lebensjahr beenden, bietet sich die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Verlängerung der studentischen Pflichtversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Private Krankenversicherung

Ausländische Studierende, die älter als 30 Jahre sind, Besucher des Studienkollegs sowie Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten.

Es gibt für ausländische Studierende relativ günstige Krankenversicherungen, die zum Teil mit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung kombiniert sind. In jedem Fall sind bei einer privaten Krankenversicherung (im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung) alle Behandlungskosten vom Studenten im Voraus zu bezahlen. Die Kosten werden dann von der Versicherung erstattet.

Lassen Sie sich zur Krankenversicherung durch die Sozialberatung des Studierendenwerks informieren.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung benötigen Sie, wenn Sie beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen oder wenn Sie versehentlich fremdes Eigentum beschädigen. Falls Sie in Ihrem Heimatland schon eine Haftpflichtversicherung haben, ist es unter Umständen möglich, dass diese auch in Deutschland gilt. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung an.

Immatrikulation

Für die Immatrikulation benötigt man in der Regel die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), falls man nicht davon befreit ist.

Folgende Dokumente sind für die Immatrikulation notwendig:

  • Zulassungsbescheid der Hochschule
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Reisepass/ Personalausweis
  • 1 Passbild
  • Gültige Aufenthaltsgenehmigung

In allen Fragen zur Immatrikulation sind die Studienberatungen der Hochschulen Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg sowie die Studierendensekretariate der Hochschulen Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg Ihre Ansprechpartner.

Kontoeröffnung

Die Eröffnung eines Kontos ist in der Regel problemlos. Ein eigenes Girokonto kostet für Studierende bei vielen Banken keine Gebühren. Wenn Sie regelmäßig Geld bekommen (durch Ihre Eltern, vom Arbeitgeber, durch eine Stiftung etc.) und Geld abheben oder überweisen wollen (z.B. für Miete), sollten Sie ein Girokonto am Studienort eröffnen. Bei der Wahl einer Bank sollten Sie unbedingt die Konditionen vergleichen, da es teilweise große Unterschiede geben kann. Achten Sie dabei vor allem auf folgende Punkte:

  • Muss ich Gebühren für das Konto zahlen? Wenn ja, wieviel?
  • Ist eine EC-Karte inbegriffen oder kostet sie Gebühren?
  • Wieviele Zinsen werden für das Girokonto gezahlt?
  • Wieviel darf ich im Monat abheben, wo liegt das Kreditlimit?

In der Regel sind folgende Dokumente bei der Eröffnung eines Bankkontos vorzulegen:

  • Reisepass
  • Mietvertrag
  • Studienbescheinigung bzw. Bescheinigung der Teilnahme am Studienkolleg/ Sprachkurs.