Aufgaben & Organisation
Gesetzliche Grundlagen
Das Studierendenwerk Greifswald ist Mitglied im Deutschen Studierendenwerk (DSW) und im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Im Folgenden finden Sie die Grundlagen, auf denen das Studierendenwerk Greifswald arbeitet.
Gesetz über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz – StudWG MV) vom 9.12.2015 mit Änderungen vom 23.04.2021
Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studierendenwerke (VOWR) vom 19.10.2017
Satzung des Studierendenwerkes Greifswald vom 20.2.2017
Beitragsordnung des Studierendenwerkes Greifswald vom 28.10.1999
Mit Änderungen vom 11.1.2001, 15.5.2003 und 2.11.2004 sowie den Änderungen der Beitragsordnung vom 9.9.2010, 20.3.2012, 9.4.2015, 1.6.2016, 18.1.2018, 10.10.2019, 02.12.2020, 29.12.2020, 25.08.2022 und 08.05.2024.
Unternehmensstruktur
Die Aufgaben der Organe des Studierendenwerkes sind im Studierendenwerksgesetz in § 8 für den Aufsichtsrat und in § 11 für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer festgelegt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist im StudWG M-V § 7 geregelt.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat entsprechend dem Studierendenwerksgesetz über die strategischen Ziele zu beschließen und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers. Der Aufsichtsrat kommt im Verlauf eines Geschäftsjahres zu mindestens vier Beratungen zusammen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates des Studierendenwerkes Greifswald bildet dabei die Grundlage der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrates.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorsitzender: Lukas Voigt
Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Juliane Huwe
Stellvertretende Vorsitzende: Sybille Henkel
Studentische Mitglieder der Hochschuleinrichtungen:
Universität Greifswald:
Lukas Voigt
Robert Gebauer
Hochschule Neubrandenburg:
Philip Karnatz
Hochschule Stralsund:
Merle Mehlhorn
Kanzlerin oder Kanzler einer Hochschule:
Dr. Juliane Huwe (Kanzlerin der Universität Greifswald)
Mitglied aus der Kommunalverwaltung:
Birger Maßmann
Mitglieder mit einschlägigen Fachkenntnissen:
Alexander Wolf
Sybille Henkel
Vorsitzende oder Vorsitzender des Personalrates des Studierendenwerkes (beratendes Mitglied):
Doreen Möde
Geschäftsführerin
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer leitet das Studierendenwerk und führt die Geschäfte des Studierendenwerkes, soweit nicht der Aufsichtsrat zuständig ist. Sie (er) ist Vorgesetzte(r) der Beschäftigten des Studierendenwerkes und vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich.
Geschäftsführerin des Studierendenwerkes Greifswald ist Dr. Cornelia Wolf-Körnert.
Stellvertretende Geschäftsführerin ist Ina Abel (Abteilungsleiterin Rechnungswesen/Controlling).
Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
In Deutschland ist am 2. Juli 2023 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) in Kraft getreten.
Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ein solches Hinweisgebersystem soll die Meldung verschiedenster Missstände durch Beschäftigte, aber auch durch andere Personen ermöglichen, die mit unserer Einrichtung verbunden sind.
Gleichzeitig sollen die Hinweisgebenden durch dieses Gesetz vor negativen Folgen geschützt werden, die möglicherweise mit getätigten Meldungen zusammenhängen könnten.
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oft als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt und untersucht werden.
In § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes sind mögliche Tatbestände aufgeführt, die für eine Meldung nach diesem Gesetz in Frage kommen, u.a.:
- Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind,
- gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union verstoßen,
- dann auch Vorgänge, die Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherrechte und -schutz, den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, den Schutz personenbezogener Daten oder auch das Vergaberecht betreffen.
- Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Mit der Meldestelle kann schriftlich, mündlich oder auch persönlich auf Deutsch oder auf Englisch Kontakt über die folgenden Möglichkeiten aufgenommen werden:
E-Mail: HinSchG-Meldestelle
Telefon: 03834 46 190 99
Persönlich: Büro 2.05; 2. OG, Verwaltungssitz, Bahnhofstr. 44 B, 17489 Greifswald
Ansprechpartner ist Dr. Christian Krüger.
Das Hinweisgeberschutzgesetz legt einen Rahmen fest, wie mit eingehenden Meldungen umzugehen ist.
Vorgesehen sind:
-
eine Eingangsbestätigung zu übermitteln
-
Prüfen der eingegangenen Meldung (ob diese in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt, Stichhaltigkeit, ob weitere Informationen nötig sind, dies ggf. alles im weiteren Kontakt mit Hinweisgebenden)
-
Folgemaßnahmen durchzuführen (interne Untersuchungen, Kontakt zu betroffenen Personen und Bereichen, ggf. Verweis der Hinweisgebenden auf andere interne oder externe zuständige Stellen, ggf. Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen oder auch Abgabe des Verfahrens an interne Stellen oder zuständige Behörden)
-
Rückmeldung bei den Hinweisgebenden
Die Meldestellen von Unternehmen müssen die Vertraulichkeit der involvierten Personen schützen. Dies betrifft zunächst die Hinweisgebenden selbst als auch Personen, die Gegenstand einer Meldung sind.
Ausnahmen von diesem Vertraulichkeitsprinzip kann es u.a. bei der Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden geben, wenn zum Beispiel Hinweisgebende bewusst gelogen haben.
Neben dieser internen Meldestelle können hinweisgebende Personen auch externe Meldestellen nutzen, die zum Teil themenbezogen sind:
Externe Meldestelle des Bundes
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Telefon: 0228 99 410-6644
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 – 235
E-Mail: hinweisgeberstelle
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: 0228 9499 386