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15.03.2023
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+++ UPDATE +++ 200 € Einmalzahlung für Studierende

Update vom 15.03.2023:

Seit heute können antragsberechtigte Studierende und Fachschüler*innen die Einmalzahlung in Höhe von 200 € online unter: www.einmalzahlung200.de beantragen. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger verspricht durch das automatisierte Verfahren eine schnelle Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Energiepreispauschale.

Update vom 03.03.2023:

Nachdem die Bundesregierung Ende Februar den Ablauf der Auszahlung der 200 € Energiepreispauschale vorgestellt hat, wurden nun auch von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Damit können Hochschulen, Fach- und Berufsschulen die erforderlichen Daten der Studierenden und Fachschüler*innen rechtssicher bereitstellen. Die Zugangsschlüssel für den Onlineantrag werden in Kürze direkt von den Einrichtungen an die Antragsberechtigen versendet.

Nach der Antragstellung durch die Studierenden und Fachschüler*innen erfolgt die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der 200 € direkt durch den Bund.

Für individuelle Fragen gibt es eine telefonische Hotline des Bundes: 0800 2623 003.
Diese ist dienstags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.

Originalbeitrag vom 22.02.2023:

Im Dezember 2022 beschloss die Bundesregierung die Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 € für alle Studierenden und Fachschüler*innen, die zum 01. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert oder an einer Ausbildungsstätte angemeldet waren. Dadurch sollen die jungen Menschen, die sich in Ausblidung befinden und besonders durch die gestiegenen Kosten für Strom, Heizung und Lebensmittel belastet sind, unterstützt werden.

Die Einmalzahlung muss selbst beantragt werden. Dafür wurde eine Online-Plattform entwickelt, auf der alle wichtigen Informationen zur Beantragung und Auszahlung zusammengtragen sind. Vor der Antragstellung, die voraussichtlich ab Mitte März möglich ist, kann schon jetzt das notwendige BundID-Konto angelegt werden.

 

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