02.03.2023
- Finanzen
Auszahlung des Heizkostenzuschuss II
Das Geld wird den Studierenden automatisch ausgezahlt. Anspruchsberechtigt ist, wer im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 für mindestens einen Monat Leistungen nach dem BAföG oder Wohngeld bezogen hat und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnte bzw. wohnt. Bei Studierenden, die Wohngeld beziehen, wird der Zuschuss über die Wohngeldstelle ausgezahlt. Eine doppelte Auszahlung für Studierende, die sowohl BAföG als auch Wohngeld erhalten, ist nicht zulässig und wird zurückgefordert.
Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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