- Finanzen
Studienstarthilfe: Jetzt beantragen!
Studienanfängerinnen und -anfänger, die im Monat vor dem Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen bezogen haben, können eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Diese Unterstützung soll den Einstieg ins Studium erleichtern und kann für notwendige Ausgaben wie IT-Ausstattung, Lernmaterialien, Mietkaution oder Umzugskosten genutzt werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Portal BAföG Digital. Studierende der Hochschulen in Stralsund und Neubrandenburg müssen ihren Antrag bis zum 30. April 2025 stellen. Studierende der Universität Greifswald haben bis zum 31. Mai 2025 Zeit, ihren Antrag einzureichen.
Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?
Berechtigt sind Studierende, die bei Beginn ihres Studiums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Monat vor dem Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen bezogen haben und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz immatrikulieren.
So funktioniert die Antragstellung:
- Die Beantragung erfolgt über das Portal BAföG Digital.
- Voraussetzung ist eine BundID zur Identifizierung.
- Der Antrag muss bis zum Ende des Monats gestellt werden, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt.
Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem BAföG-Antrag gestellt werden und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Dennoch wird empfohlen, auch einen BAföG-Antrag zu prüfen, da viele Berechtigte auch Anspruch auf BAföG haben können.
Weitere Informationen und die Antragstellung unter: https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Zu allen Neuigkeiten