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UPDATE: Heizkostenzuschuss für BAföG-geförderte Studierende
UPDATE vom 18.08.2022
Bedauerlicherweise ist eine Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses in Höhe von 230,00 € nicht vor Ende September 2022 möglich. Die Ursache hierfür liegt in der verzögerten Bereitstellung der neuen BAföG-Software, die für die Auszahlung jedoch benötigt wird.
Ursprünglicher News-Beitrag vom 23.03.2022:
Die Bundesregierung hat einen Heizkostenzuschuss für Studierende, die BAföG erhalten, beschlossen. Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten, erhalten automatisch einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230,00 Euro. Dieser wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden. Das Gesetz tritt zum 1. Juni 2022 in Kraft.
Derzeit werden in den BAföG-Ämtern die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung geschaffen.
Wir bitten Sie daher, von telefonischen Rückfragen zum Heizkostenzuschuss abzusehen.
Mehr zum Heizkostenzuschuss lesen Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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