Versicherungen für Studierende
Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende
Bei der Immatrikulation wird ein Krankenversicherungsnachweis verlangt. Studierende sind normalerweise per Status in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, ähnlich wie das bei Arbeitnehmern durch den Status der abhängigen Beschäftigung der Fall ist. Innerhalb der ersten drei Monate des Studiums kann allerdings eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden. Sie müssen sich dann privat versichern. Diese Befreiung ist endgültig: Sie gilt für das gesamte Studium und ggf. auch darüber hinaus. Es gibt somit keinen Weg zurück in die gesetzliche studentische Pflichtversicherung.
Mögliche Versicherungsformen sind:
Familienversicherung bei gesetzlich versicherten Eltern
Sofern Ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, läuft Ihre Krankenversicherung zu Beginn des Studiums wahrscheinlich über die sogenannte Familienversicherung. Wer unter 25 Jahre alt ist, nicht mehr als 395 € (bei nicht selbständiger und selbständiger Beschäftigung) bzw. 450 € (bei geringfügiger Beschäftigung/ Minijob) an monatlichem Einkommen hat und die Eltern gesetzlich versichert sind, kann in der Regel über die Eltern kostenlos familienversichert werden. Die Familienversicherung ist auch bei EhepartnerInnen möglich, wobei die Altersgrenze keine Rolle spielt.
Um Unklarheiten bei dem Zuverdienst zu vermeiden, fragt man am besten die Krankenkasse der Eltern.
Wird die Altersgrenze überschritten, so können sich abgeleistete Zeiten im Zivil- und Wehrdienst sowie anerkannten Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ) verlängernd auswirken. Wer die Grenzen überschreitet, muss sich studentisch pflichtversichern oder, falls dies nicht möglich ist, freiwillig gesetzlich.
Studentische Pflichtversicherung
Studierende sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Beitrag ist einheitlich für jede Krankenkasse vorgeschrieben und beträgt ca. 70 € (plus 17 € Pflegeversicherung) monatlich. Bei einzelnen Kassen kann noch ein Zusatzbeitrag erhoben werden.
Dieser Preis ist einheitlich für jede Krankenkasse vorgeschrieben. Die Pflichtversicherung unterliegt einer zeitlichen Begrenzung: Bei Überschreiten einer Altersgrenze von 30 Jahren erlischt der Versicherungsschutz. Eine Verlängerung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Ansonsten muss eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie generell im Falle gleichzeitigen Jobbens, dass Sie "ordentliche(r)" Studierende(r) sein müssen. Das heißt, dass man in der Vorlesungszeit in der Regel nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten darf sowie im Jahr maximal 26 Wochen über 20 Wochenstunden. In Ausnahmefällen kann von dieser Regelung jedoch abgewichen werden. Bitte lassen Sie sich hierzu in der Sozialberatung informieren.
Freiwillige Versicherung
Die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht immer dann, wenn eine Pflichtversicherung endet. Bei Studierenden bietet sich dies nach Auslaufen der studentischen Pflichtversicherung an (nach Überschreiten der Fachsemester- oder Altersgrenze). Die Beantragung der freiwilligen Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Pflichtversicherung erfolgen (§ 9 (2) SGB V).
Wer eine freiwillige Versicherung anstrebt, muss Vorversicherungszeiten nachweisen: Entweder muss vor dem Ende der Pflichtversicherung mindestens ein Jahr ununterbrochen oder mindestens zwei Jahre (auch mit Unterbrechungen) innerhalb der letzten fünf Jahre (§ 9 (1) Nr.1 SGB V) Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben.
Nach dem Ausscheiden aus dem Tarif der studentischen Pflichtversicherung kann bis zu sechs Monaten ein Übergangstarif gewährt werden, der preisgünstiger ist als der nachfolgende Grundtarif. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
Der Grundtarif unterscheidet sich nach der gesetzlichen einheitlichen Beitragsfestlegung zwischen den Kassen nicht mehr. Er liegt momentan bei € 142,10 (zuzüglich Pflegeversicherung und evtl. Zusatzbeitrag bei einzelnen Krankenkassen).
Private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung bietet sich für die Mehrheit der Studierenden nicht als freiwillige Alternative an, weil die gesetzliche studentische Pflichtversicherung günstiger ist. Wenn Sie sich als Studierender von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien lassen und sich privat versichern, müssen Sie während ihres gesamten Studiums privat versichert bleiben. Dies gilt auch für ein Folgestudium (z.B. Master, Zweitstudium etc.) sowie für den Übergang ins Berufsleben (z.B. bei Arbeitslosigkeit vor Berufsbeginn).
Da jede private Krankenversicherung ein eigenes Leistungsspektrum bietet und differenzierte Eigenbeteiligungsregelungen den Überblick erschweren, sollte vor der Wahl der Kasse ein genauer Preis-Leistungs-Vergleich erfolgen. Informationen zu den Angeboten für Studierende bieten verschiedene Internetportale.