Accessibility statement
Die Europäische Union hat 2016 die Richtlinie 2016/2102 erlassen, die öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Internetseiten und Apps barrierefrei im Internet anzubieten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat diese Verpflichtung in dem § 14 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG M-V) umgesetzt.
Rechtsgrundlagen sind derzeit
- das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V) - vom 10.06.2006, zuletzt geändert am 29.05.2021 sowie
- die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) vom 14.12.2020
Das Studierendenwerk Greifswald ist bemüht, alle Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für alle Internetseiten der Domain www.stw-greifswald.de, die mit dem Content Management System TYPO3 umgesetzt sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt des Studierendenwerks Greifswald stimmt inklusive seiner mobilen Ausspielansichten zum Großteil mit den Anforderungen der § 13 des LBGG MV überein.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Nicht alle PDF-Dokumente werden in einer barrierefreien Fassung angeboten.
- Nicht alle Bilder und Karten sind mit Alternativtexten versehen.
- Es werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
Begründung der Mängel
Wir arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung dieser Mängel. Mit unseren personellen Kapazitäten sind Angebote in Gebärdensprache und Leichter Sprache leider nicht realisierbar.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.02.2023 erstellt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Rückmeldungen und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Dann können Sie uns dies mitteilen. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
Sophie Rackow
Interne und externe Kommunikation
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens können Sie die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschalten.